Wohngeld in der Ausbildung

Momentan wohnt Marie noch bei ihren Eltern. Doch gestern kam ihr Vater mit der Idee an, dass sie zuhause ruhig etwas von ihrem Lohn für die Haushaltskasse abgeben könne. Geht’s noch? Von ihrem kleinen Gehalt? Da zieht sie lieber gleich aus und steht komplett auf eigenen Beinen. Jeden Tag sturmfreie Bude hat doch auch etwas für sich! Ob sie da wohl auf Unterstützung vom Staat hoffen kann? Wann bekommt man eigentlich Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe? Das Good-Karma-Lama weiß Bescheid und hilft ihr weiter.

 

Wohngeld bekommen nur ganz Wenige

Um es schnell auf den Punkt zu bringen: Echtes Wohngeld kannst du nur erwarten, wenn du über 18 Jahre alt bist und nicht mehr zuhause wohnst. Außerdem musst du bereits deine zweite Ausbildung absolvieren, oder aber einen Beruf erlernen, der staatlich nicht anerkannt ist. Meist sind dies entweder sehr neue, oder schon sehr veraltete Berufsfelder, also z.B. Yogalehrer oder Schriftsetzer. Weil sich die Wirtschaft heute aber, auch aufgrund der Digitalisierung und der Globalisierung, sehr schnell verändert, tauchen manchmal Berufsfelder auf, in denen man viel lernen kann, für die es aber derzeit noch keine Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gibt. In diesen Fällen kann dann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden und zwar bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde.

 

Berufsausbildungsbeihilfe

Es kann aber dennoch sein, dass der Staat dir bei dem Wunsch, bereits während der Ausbildung in eine eigene Wohnung zu ziehen, finanziell unter die Arme greift. Das ist dann der Fall, wenn dein Ausbildungsbetrieb von der Wohnung deiner Eltern zu weit entfernt, bzw. zu schwer zu erreichen ist. Auch soziale Schwierigkeiten in der Familie können ein Grund dafür sein, dass es sinnvoller ist, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Dann kannst du nämlich Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Die Höhe der BAB bestimmt sich aus dem Bedarf für Lebenshaltung, Miete, Arbeitskleidung und Mobilität. Das eigene Einkommen wird berücksichtigt, außerdem das Einkommen der Eltern oder der Lebenspartner, soweit dieses einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findest du dazu einen aktuellen Flyer, in dem alles erklärt wird und der auch Rechenbeispiele enthält.

 

Dauer der BAB-Bezüge

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dir in der Regel gleich für die gesamte Dauer deiner Ausbildung gewährt. Solltest du diese abbrechen oder vorzeitig abschließen, so entfällt natürlich die Bezugsgrundlage und du musst dies umgehend melden.

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kannst du übrigens schon vor dem Start deiner Ausbildung stellen, wenn dann bereits klar ist, wohin du ziehst und wie hoch deine Miete wird. Stellst du den Antrag dagegen erst während der Ausbildung, so wird die BAB rückwirkend nur bis zum Anfang des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Verdienst du im Laufe der Ausbildung mehr oder ändern sich andere Faktoren der BAB-Berechnung (z.B. Fahrtkosten), dann wird der BAB-Betrag neu berechnet und entsprechend angepasst.

 

BAB bei Ausbildungsabbruch oder zweiter Ausbildung

Brichst du deine Ausbildung ab, so endet die Bezugsgrundlage und damit der Anspruch auf BAB. Beginnst du danach eine neue Ausbildung, dann kannst du die BAB erneut beantragen. Diese wird aber dann nur bewilligt, wenn es einen triftigen Grund für den Ausbildungsabbruch gab, wie etwa gesundheitliche Probleme, die plötzlich auftraten und mit dem Berufsbild nicht vereinbar waren.

Hast du die Ausbildung dagegen abgeschlossen und eine zweite begonnen, dann wird die erneute Bewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe ebenfalls von der „Triftigkeit“ deiner Gründe abhängig gemacht. Findest du beispielsweise in deinem ersten Ausbildungsberuf keine Stelle, weil sich der Markt zwischenzeitlich verändert hat, dann kann dir die Arbeitsagentur die BAB erneut bewilligen. Wird dein Antrag auf BAB dagegen abgelehnt, dann kannst du stattdessen einen Antrag auf Wohngeld (siehe oben) stellen.

 

Möchtest Du noch mehr Informationen oder Rechenbeispiele? Dann schau doch mal auf folgender Seite nach: https://www.azubi.de/beruf/tipps/berufsausbildungsbeihilfe

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