Das 1. Halbjahr eines Jahres ist traditionell die Zeit für die Steuererklärung des Vorjahres. Auch Maries Eltern machen sich an die Arbeit und suchen die nötigen Unterlagen zusammen. Doch muss sie auch eine Steuererklärung abgegeben oder macht es während der Ausbildung überhaupt keinen Sinn? Marie ist sich da nicht ganz sicher und fragt lieber mal beim Good-Karma-Lama nach…
Die Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist eine schriftliche Erklärung über seine Einkommensverhältnisse. Sie ist die Grundlage zur Ermittlung der Einkommensteuer. Der oder die Steuerpflichtige muss die Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt prüft dann die Steuererklärung und legt die zu entrichtende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer mit dem Steuerbescheid fest. Wenn mehr Steuern gezahlt, als vom Finanzamt berechnet wurden, wird der Differenzbetrag erstattet.
Die Einkommensteuerpflicht
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) §1 sind natürliche Personen mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei wird das sogenannte Welteinkommen der steuerpflichtigen Person betrachtet. Wer also in Deutschland einen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber im Ausland Geld verdient, muss dafür trotzdem in Deutschland Steuern zahlen.
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Dazu findet man in der Abgabenordnung, in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und im Einkommensteuergesetz exakte Regelungen. Im §46 des EStG ist die Abgabepflicht für die Arbeitnehmer geregelt. Beispielsweise in folgenden Fällen muss man als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
- Einkünfte von mehr als 410€, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld…)
- Andere Einkünfte von mehr als 410€ ohne Lohnsteuerabzug (z.B. Vermietung, Verpachtung…)
- Bei mehreren Arbeitslöhnen gleichzeitig, wenn mit der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
- Bei Sonderzahlungen und Wechsel des Arbeitgebers im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
Wenn das bei dir also nicht zutrifft, bist du auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Allerdings kann es trotzdem sinnvoll sein, die Erklärung zu schreiben. Denn oft bekommt man trotzdem etwas Geld vom Staat zurück.
Steuererklärung als Azubi
Als Auszubildender stellt sich jetzt also die Frage, ob es denn überhaupt Sinn macht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei sind vor allem folgende Punkte entscheidend:
- Wurden überhaupt Steuern gezahlt?
- Wie hoch ist mein monatliches/jährliches Einkommen?
- Werde ich vom Finanzamt dazu aufgefordert?
- Hatte ich Ausbildungskosten, die geltend gemacht werden können?
Wenn du als Azubi keine Steuern zahlst, musst du auch keine Steuererklärung machen. Es sei denn, das Finanzamt fordert dich dazu auf, dann hast du keine Wahl. Außerdem macht es Sinn eine Erklärung abzugeben, wenn du für deine Ausbildung hohe Werbungskosten hattest, die du geltend machen kannst. Dazu gehören z.B. Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel und Arbeitskleidung die nötig sind, um deine Arbeit ausführen zu können.
Grundsätzlich gilt, dass es sich als Azubi lohnt eine Steuererklärung zu machen, wenn du im gesamten Jahr 2019 mehr als 9.168€ (ab diesem Jahr 9.408€) verdient hast und/oder im Monat über 765,50€ brutto bekommst. Ab diesen Werten musst du auch ganz normal Steuern zahlen. Außerdem lohnt es sich die Einkommensteuererklärung zu machen, wenn du über 1.000€ Werbungskosten hast.
Wie macht man eine Steuererklärung?
Eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist eigentlich ganz einfach. Entweder holst du dir das dafür vorgesehene Formular direkt beim Finanzamt ab, gehst online auf die Internetseite vom Finanzamt und suchst dir dort die nötigen Formulare raus oder du nutzt das Onlineprogramm von Elster, womit du deine Steuererklärung ganz einfach online machen kannst. Egal auf welchem Weg du deine Erklärung abgibst, sie muss immer beim für dich zuständigen Finanzamt landen.
Falls du zum ersten Mal eine Steuererklärung machst (was vermutlich der Fall ist, wenn du gerade erst mit deiner Ausbildung begonnen hast), solltest du dir von jemandem helfen lassen, der sich damit auskennt. Denn eine Steuererklärung ist auf den ersten und auch auf den zweiten Blick sehr verwirrend. Hat man aber mal den Bogen raus, ist es fast wie Fahrrad fahren. Du benötigst dazu auf jeden Fall deine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres, für das du die Steuererklärung machst. Diese erhältst du immer zum Ende des jeweiligen Jahres zusammen mit deiner Lohnabrechnung vom Arbeitgeber.
Fristen
Wenn man dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat man 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres Zeit, die Erklärung zu erledigen. Ist man nicht dazu verpflichtet, hat man sogar 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit, seine Steuererklärung zu machen. Man kann sich also etwas Zeit lassen, sollte aber bedenken, dass man solange auch keine Erstattung bekommt. Am besten also einfach gleich Anfang des Jahres einplanen und erledigen.
Fazit:
Überprüfe erst einma, ob sich eine Steuererklärung bei dir lohnt. Wenn nicht, dann kannst du dir nämlich die Arbeit sparen. Falls du aber weißt oder denkst, dass du Geld zurückbekommen könntest, lohnt es sich auf jeden Fall eine Erklärung abzugeben. So kannst du dir eine kleine Finanzspritze holen und immerhin steht dir dieses Geld auch zu.
Für weitere Informationen zu diesem Thema kannst du dir noch diese Seiten anschauen:
https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/steuererklaerung-als-azubi/
https://www.azubisteuererklaerung.de/steuererklaerung-auszubildende
Allgemeine Informationen zum Thema Finanzen und Steuern findest du auch hier im Blog.