Marie hat sich schon mal über ihr Gehalt in der Ausbildung erkundigt. Nachdem sie gesehen hat, wie viel man in einer dualen Ausbildung durchschnittlich erhält, macht sie sich nun Sorgen. „Ob mir das wohl zum Leben reicht?“ fragt sie sich. Das Good-Karma-Lama kann sie beruhigen und erklärt ihr, wie und wann sie noch zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten kann.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Für Auszubildende, Schüler und Studenten gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Neben dem bekannten BAföG gibt es auch noch die BAB, einen Bildungskredit, Kindergeld, ein Stipendium und die Möglichkeit eines Nebenjobs. Ich erkläre dir hier die zwei wohl relevantesten Optionen etwas genauer.
BAföG
BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. In diesem deutschen Bundesgesetz ist die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten geregelt. Die Förderung kannst du erhalten, wenn du eine schulische Ausbildung absolvierst. Als Schüler erhält man das BAföG-Geld als Zuschuss, den man später nicht zurückzahlen muss. Studenten an höheren Fachschulen oder Akademien erhalten die Leistungen in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses, staatliches Darlehen, welches zurückgezahlt werden muss. Bei besonders guten Leistungen kann die Rückzahlung vermindert werden.
BAB
BAB ist die Abkürzung für die Berufsausbildungsbeihilfe. Dies ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden Berufseinsteiger, die sich selbst nicht ihren Lebensunterhalt finanzieren können und durch die Eltern auch nicht genug Unterstützung erhalten, finanziell unterstützt. Die BAB-Gelder, die man erhält, muss man später ebenfalls nicht zurückzahlen. Die gesetzliche Regelung dazu findet man im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).
Wer erhält BAföG?
Nach dem §2 des BAföGerhält man diese Förderung nur für schulische Ausbildungen. Demnach gibt es die Unterstützung z.B. für den Besuch von „weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt“. Außerdem wird man unterstützt, wenn man eine Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse besucht, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und zum Ziel hat, in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss zu vermitteln.
Allerdings gibt es noch weitere Einschränkungen, die den Erhalt des BAföG-Zuschusses betreffen:
- Staatsangehörigkeit:
Bezugsberechtigt sind sowohl Deutsche als auch Ausländer, wenn sie einen bestimmten Aufenthaltstitel haben (z.B. das Daueraufenthaltsrecht nach dem EU-Freizügigkeitsgesetz).
- Alter:
Man kann die BAföG-Leistungen nur erhalten, wenn man die schulische Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr begonnen hat.
- Ausbildungsleistungen:
Es muss erwartet werden können, dass du das Ausbildungsziel erreichst.
- Ausbildungsumfang:
Die schulische Ausbildung muss mindestens ein halbes Jahr dauern und die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nehmen.
- Finanzielle Lage:
Um die Leistungen zu erhalten, musst du als Auszubildender bedürftig sein. Das heißt, dass weder du alleine, noch mit der Unterstützung deiner Eltern in der Lage bist, dich finanziell zu versorgen. Dafür werden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse deiner Eltern und gegebenenfalls die deines Ehepartners/deiner Ehepartnerin herangezogen.
- Wohnsituation:
Du musst einen eigenen Haushalt führen, wenn du als Berufsfachschüler keinen berufsqualifizierenden Abschluss anstrebst. Du darfst also nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Als Grund dafür, muss einer der folgenden Punkte zutreffen: Du hast ein eigenes Kind, bist verheiratet oder verpartnert, die nächste zumutbare Arbeitsstätte ist zu weit von dem Wohnort deiner Eltern entfernt (mindestens zwei Stunden hin und zurück) oder schwerwiegende soziale Umstände erfordern es.
Wer erhält Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Um die BAB zu erhalten, musst du verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Abgeschlossener Ausbildungsvertrag:
Es muss ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestehen. Als anerkannten Ausbildungsberuf versteht man Berufe, für die es eine bundesweit geltende Ausbildungsordnung auf der Grundlage des BBiG (Berufsbildungsgesetz) oder der Handwerksordnung gibt.
- Erste Berufsausbildung:
Du erhältst die BAB, wenn es sich um deine erste Berufsausbildung handelt. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die berufliche Eingliederung sonst eher unwahrscheinlich ist, kann auch eine Zweitausbildung gefördert werden.
- Wohnsituation:
BAB erhält man nur dann, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt. Unter 18-Jährige werden nur gefördert, wenn sie aus denselben Gründen wie beim BAföG ausgezogen sind. Also (1) eigenes Kind, (2) verheiratet, (3) Entfernung oder (4) soziale Umstände.
- Finanzielle Lage:
Auch hier ist es, wie schon beim BAföG, nur dann möglich gefördert zu werden, wenn du deinen finanziellen Gesamtbedarf wirklich nicht allein bzw. mit der Unterstützung deiner Eltern (des Ehepartners) decken kannst.
Wieviel BAföG erhält man?
Der jeweilige BAföG-Betrag wird nach einem festen Verfahren berechnet. Zunächst wird (je nach Wohn- und Ausbildungssituation) der Grundbedarf des Auszubildenden festgesetzt. Danach werden eventuell anfallende Anrechnungsbeiträge davon abgezogen. Die Beiträge ergeben sich aus der finanziellen Situation des Auszubildenden, seiner Eltern und seines Ehepartners.
Man kann deshalb nicht verallgemeinernd sagen, wie hoch der jeweilige BAföG-Satz ist. Je nach Situation und familiären Verhältnissen fällt die Höhe unterschiedlich aus. Der endgültige BAföG-Betrag wird für jeden individuell berechnet. Der aktuelle Höchstsatz für Studenten liegt im Moment (1/2019) z.B. bei 735€.
Eine genaue Übersicht zu den exakten Bedarfssätzen des BAföG findest du hier: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor–375.php
Wieviel BAB erhält man?
Ähnlich wie beim BAföG ist die Lage auch bei der BAB. Die Höhe der Förderung hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich errechnet die Bundesagentur für Arbeit immer den bestimmten Bedarf des Betroffenen. Zu diesem Bedarf wird dann noch das eigene und das Einkommen deiner Eltern angerechnet.
Zum Bedarf gehört z.B. die Unterstützung zum Lebensunterhalt, Miete und Fahrtkosten. Die Unterstützung bei der Miete beträgt maximal 224€, die Fahrtkosten werden jeweils individuell berechnet. Der maximale Höchstsatz für einen Auszubildenden mit einer eigenen Wohnung beträgt momentan (1/2019) 1.207€. Darauf werden jedoch noch das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern angerechnet.
Damit du genau weist, ob oder wieviel BAB du erhalten kannst, gibt es den sogenannten BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit.
Wie kann man BAföG oder BAB beantragen?
Um BAföG zu erhalten, muss man beim Amt für Ausbildungsförderung bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung einen Antrag stellen. In der Regel ist dafür das Amt am Wohnort deiner Eltern zuständig. Die Formulare, welche du benötigst, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung onlinebereit und mittlerweile kann man den Antrag sogar online stellen.
Wenn du BAB erhalten möchtest, solltest du den Antrag am besten vor Beginn deiner Ausbildung bei deiner örtlichen Bundesagentur für Arbeit stellen. Diese kontrolliert dann, ob du die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllst und ermittelt den genauen Förderungsbedarf.
Wie du sehen kannst, gibt es gute Möglichkeiten, wie dich der Staat bei deiner Ausbildung unterstützen kann. Es gibt natürlich nicht für jeden einfach so Geld, aber das ist ja auch logisch. Wenn du aber tatsächlich in der Situation steckst, dass dir dein Geld, oder das deiner Eltern nicht zum Leben reicht, dann trau dich und lass dir helfen!
Noch mehr hilfreiche Informationen zum Thema BAföG findest du unter https://www.bafög.deund zum Thema BAB auf dieser Seite https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab