Fahrtkosten erstattet bekommen – nur wie und von wem?

Marie hat von ihrem Ausbildungsbetrieb die Anmeldung zu einem Seminar bekommen. Doch als sie den Ort sieht, wird sie erstmal etwas stutzig. „Wow, das ist aber ganz schön weit weg“, klagt sie, „bei meinem Azubigehalt wird es echt knapp mit den Benzinkosten und der Verpflegung.“ Ihre Mutter meint, dass sie auf jeden Fall etwas von ihrem Betrieb zurückerstattet bekommt. Doch wie viel weiß sie leider auch nicht. Gut, dass das Good Karma Lama sich mit der Rechtslage und den Besonderheiten auskennt und ihr helfen kann.

 

In welchen Fällen werden Fahrtkosten in der Ausbildung erstattet?

Zunächst hast du Anspruch auf einen finanziellen Fahrtkostenzuschuss vom Staat, wenn deine Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Wohngeld

Die Beantragung des Fahrkostenzuschusses erfolgt dann jeweils beim für dich zuständigen Sozialamt.

Es kann sein, dass du zusätzlich auch ein Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber hast. Dies ist dann der Fall, wenn der für dich gültige Tarifvertrag diese Kostenerstattung vorsieht. Grundsätzlich muss dein Ausbildungsbetrieb auch deine Fahrkosten erstatten, wenn er möchte, dass du auf eine Berufsschule gehst, die weiter weg und eigentlich nicht für dich zuständig ist. Dadurch hast du nämlich höhere Kosten und die muss dein Arbeitgeber dann auch übernehmen.

Fahrtkosten in der Ausbildung von der Steuer absetzen – Wie geht das?

Dein Ausbildungsbetrieb wird in der Regel als deine erste Arbeitsstätte bezeichnet. Das heißt, dass dies dein Arbeitsort ist, dem du dauerhaft zugeordnet bist. Den Fahrtweg dorthin kann du mit der sogenannten Entfernungspauschale absetzen. Die Entfernungspauschale , auch häufig Pendlerpauschale genannt, rechnet nur den einfachen Weg an, nicht den Hin- und Rückweg zusammen.

Berechnung der Entfernungspauschale

Fahrtkosten, die du weder vom Arbeitgeber noch von einer staatlichen Stelle erstattet bekommst, kannst du auf alle Fälle von der Steuer absetzen. So bekommst du am Ende des Jahres mit deiner Steuererklärung immerhin noch einen Teil deiner Fahrkosten zurück.

Bei der Steuer kannst du eine Entfernungspauschale von 0,30 €/Kilometer anrechnen. Um den Betrag zu berechnen, den du von der Steuer absetzen kannst, benutzt du folgende Formel: Anzahl Arbeitstage im Ausbildungsbetrieb x einfacher Fahrtweg in Kilometer x 0,30 €.

Deine Berufsschule wird als auswärtige Tätigkeitsstätte bezeichnet. Das heißt die Fahrtkosten dorthin können als Reisekosten, auch Dienstreisepauschale genannt, abgesetzt werden. Hier wird nicht nur der einfache Weg, sondern dein Hin- und Rückweg berücksichtigt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du zweimal die Woche oder gleich blockweise in der Berufsschule bist. Solltest du ein Seminar haben, dass nicht an deinem Ausbildungsort ausgeführt wird, kannst du zusätzlich noch Reisenebenkosten wie Übernachtungskosten absetzen. Sofern dein Ausbildungsbetrieb diese nicht bereits übernimmt.

Reisekosten berechnen

Wenn du mit dem PKW oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn fährst, betragen die Reisekosten ebenfalls 0,30 €/Kilometer. 0,20 €/Kilometer erhältst du, wenn du mit Moped, Motorrad, Mofa oder Fahrrad zur Berufsschule fährst. Mit dieser Formel berechnest du die Fahrtkosten zur Schule, die du von der Steuer absetzen kannst: Anzahl Berufsschultage x Fahrtweg in Kilometern (Hin- und Rückweg zusammen) x 0,30 €.

Berufsausbildungsbeihilfe

Ob du Fahrtkosten erstattet bekommst hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel deiner persönlichen finanziellen Situation. Wenn du für deine Ausbildung in eine eigene Wohnung gezogen bist, dann hast du automatisch mehr Ausgaben, als wenn du noch bei deinen Eltern wohnst. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, zu beantragen. Das ist eine finanzielle Hilfe vom Staat, die zum Beispiel deine gesamten Fahrtkosten beinhalten kann.

Fahrtkostenerstattung in der Ausbildung

Während deiner Ausbildung durchläufst du verschiedene Abteilungen deines Betriebes. Dafür ist es möglich, dass du dafür an einen anderen Ort musst. Wenn diese in deinem Arbeitsvertrag nicht genannt sind, so ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Fahrtkosten für deine außerplanmäßigen Reisen zu übernehmen.

Auch wenn diese zusätzlichen Ausbildungsstätten in deinem Ausbildungsvertrag genannt werden, lohnt es sich, mal beim Arbeitgeber nachzufragen, ob du einen Fahrtkostenzuschuss bekommen könntest. In den meisten Fällen wird dein Arbeitgeber nicht nein sagen.

Weitere Informationen zur Fahrkostenerstattung in der Ausbildung findest du zum Beispiel hier:

https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/fahrtkosten-ausbildung/

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