Marie hat es geschafft! Sie hat einen Ausbildungsplatz gefunden und ist jetzt auf dem Weg zu ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, um dort ihren Ausbildungsvertrag zu unterschreiben. Ihr erster richtiger Vertrag, der ihr ab sofort ein monatliches Einkommen sichert und noch vieles mehr. Juchhu! Aber worauf muss sie genau achten, wenn sie den unterschreibt? Was muss drinstehen? Und was darf nicht drinstehen? Das Good-Karma-Lama gibt ihr wieder wertvolle Tipps mit auf den Weg.
Notwendige Unterschriften
Der Ausbildungsvertrag regelt alle wichtigen Dinge rund um deine Ausbildung. Er gibt wichtige Dinge vor, die einen großen Einfluss auf dein Leben in den nächsten Jahren haben werden. Daher solltest du ihn auch ganz genau lesen. Der Ausbildungsvertrag muss von dir und von deinem zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben werden und zwar vor dem Ausbildungsbeginn.
Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen auch deine Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Genau wie ein Arbeitsvertrag muss auch ein Ausbildungsvertrag immer handschriftlich im Original unterschrieben werden. Ein Vertragsabschluss per E-Mail oder Fax reicht also nicht aus.
Prüfung und Eintragung bei der Kammer
Den unterschriebenen Ausbildungsvertrag sendet dein Ausbildungsbetrieb dann an die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer). Diese prüft den Vertrag auf Compliance mit den gesetzlichen Anforderungen. Sind diese gegeben, dann wird der Vertrag registriert, abgestempelt und dem Ausbildungsbetrieb wieder zugeschickt. Von dort erhältst du den abgestempelten Vertrag zurück und hast damit die Garantie, dass der Vertrag rechtens ist.
Du kannst dich also auf die Prüfung durch die zuständige Kammer verlassen. Es schadet aber nicht, wenn du dir den Vertrag vor der Unterschrift auch genau durchliest und kontrollierst, ob alles Wichtige enthalten ist.
Das muss gemäß Berufsbildungsgesetz (§11 BBiG) im Ausbildungsvertrag stehen:
- der Ausbildungsberuf mit inhaltlicher und zeitlicher Gliederung der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung (wobei eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit evtl. möglich ist)
- Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden
- Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie der Probezeit
- Höhe der Ausbildungsvergütung und Zahlungsweise
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsbedingungen
- Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Nichtige Vereinbarungen
Einige Dinge darf der Ausbildungsvertrag (nach §12 BBiG) nicht enthalten, bzw. wenn sie drinstehen, sind sie nichtig, das heißt sie sind ohne bindende Wirkung für dich oder den Ausbildungsbetrieb. Zu diesen Dingen gehören:
- Eine Verpflichtung, nach der du nach Ausbildungsende gezwungen wärst, im Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten.
- Vorschriften, die dir verbieten, deinen erlernten Beruf ganz oder teilweise auszuführen. Dazu gehört auch eine „Konkurrenzschutzklausel“, nach der du z.B. nicht bei einem Wettbewerber anfangen dürftest.
- Vereinbarungen, nach der du für die Berufsausbildung oder Teilen davon etwas bezahlen müsstest.
- Die Festlegung von Vertragsstrafen, z.B. für abgebrochene oder nicht angetretene Ausbildungen
- Alle Vereinbarungen, die Schadensansprüche, die du im Laufe der Ausbildung erwerben könntest, arbeitgeberseitig ausschließen oder beschränken. Auch die Festlegung von Pauschalbeträgen für solche Fälle ist verboten.
Ärztliche Untersuchung bei Minderjähringen
Solltest du noch minderjährig sein, dann darf deine Ausbildung erst beginnen, wenn du deinem Ausbildungsbetrieb eine ärztliche Bescheinigung über deine Ausbildungstauglichkeit vorgelegt hast. Diese Bescheinigung darf zum Stichtag des Ausbildungsbeginns nicht älter als 14 Monate sein. Mit dieser Maßnahme möchte der Gesetzgeber verhindern, dass du eine Ausbildung beginnst, die deiner Gesundheit schadet.
Wenn du zum Ende des ersten Ausbildungsjahres immer noch nicht 18 Jahre alt sein wirst, dann musst du nach 9 Monaten nochmals zur Nachuntersuchung. Dabei wird dann festgestellt, ob durch die Beschäftigung irgendwelche gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen bei dir eingetreten sind. Eine entsprechende Bescheinigung musst du dann vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres deinem Ausbildungsbetrieb vorlegen. Diese Untersuchungen sind für dich natürlich kostenlos und du kannst auch aussuchen, bei welchem Arzt du dich untersuchen lässt.
Einen Mustervertrag für einen Ausbildungsvertrag kannst du übrigens unter folgendem Link finden und herunterladen: http://www.planet-beruf.de/schuelerinnen/ausbildung-so-laeufts/recht-finanzen/weitere-beitraege-recht-und-finanzen/mein-ausbildungsvertrag-worauf-muss-ich-achten/