Ausbildung verkürzen? So geht’s!

„Fast 3 Jahre soll das noch so weiter gehen?!“ Zwar hat Marie den Start in ihre Ausbildung gut geschafft und ihr gefällt es auch sehr gut in ihrem Ausbildungsbetrieb, aber wenn sie daran denkt, dass fast noch 3 Jahre vergehen werden bis sie ihre Ausbildung in der Tasche hat, dann überkommen sie schon ein paar Zweifel. 3 Jahre ohne „richtiges“ Einkommen, 3 Jahre Berufsschule, 3 Jahre immer wieder der Satz „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“…? Doch keine Panik Marie, man kann seine Ausbildungszeit verkürzen! Wie das bitteschön gehen soll? Das Good-Karma-Lama hat die Antworten!

Dauer der Ausbildung

Zunächst ist die Ausbildungsdauer bei anerkannten Ausbildungsberufen je nach Fachrichtung unterschiedlich und dauert entweder 3 oder 3,5 Jahre. Die Dauer ist in der Ausbildungsordnung festgelegt und ist Inhalt des Ausbildungsvertrages. Doch es gibt mehrere Möglichkeiten, um diese zu verkürzen, denn das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt dafür einige Optionen offen, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind.Grundbedingung für eine Verkürzung in jedem Fall, dass das Erreichen des Ausbildungsziels und der Ausbildungsinhalte sichergestellt ist.

Gründe und Voraussetzungen zur Verkürzung

  1. Schulische Vorbildung

Du hast deinen Realschulabschluss, die Mittlere Reife oder die Fachoberschulreife / das Abitur in der Tasche? Dann herzlichen Glückwunsch, denn damit hast du die Möglichkeit deine Ausbildung um bis zu 6 Monate zu verkürzen. Hast du sogar eine Fachhochschulreife oder dein Abitur geschafft, sind es sogar bis zu 12 Monate (§8 BBiG).

  1. Berufliche Vorkenntnisse

Dieser Punkt ist dann relevant für dich, wenn du schon eine Ausbildung (auch abgebrochen) hinter dich gebracht hast, eine Berufsfachschule besucht hast, ein Berufsgrundschuljahr abgeschlossen hast oder schon Berufserfahrung sammeln konntest.

Wenn du z.B. eine Berufsfachschule oder ein Berufsgrundschuljahr abgeschlossen hast, kannst du dir diese Zeit für deine Ausbildung anrechnen lassen (§7 BBiG). Allerdings musst du darauf achten, wie diese Anrechnung in deinem Bundesland geregelt ist, denn hier gibt’s es, eben je nach Bundesland (z.B. Baden-Württemberg oder Bayern), einige Unterschiede. Es kann ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr auf deine Ausbildungszeit angerechnet werden.

Konntest du schon eine Ausbildung abschließen und vielleicht sogar schon erste Berufserfahrung sammeln, kannst du auch diese Zeit anrechnen lassen (§8 BBiG). Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung kannst du z.B. die Ausbildungszeit um bis zu 12 Monaten verkürzen lassen.

Falls du während deiner laufenden Ausbildung den Ausbildungsbetreib wechseln willst (oder musst), aber im gleichen Ausbildungsberuf bleibst, kann die schon vergangene Ausbildungszeit teilweise oder sogar ganz auf die neue Ausbildungsdauer angerechnet werden (§8 BBiG). Wechselst du in eine ähnliche oder verwandte Ausbildung und ist dabei die Grundausbildung (i.d.R. das 1. Ausbildungsjahr) gleich, kann dir auch hier diese Zeit angerechnet werden, maximal bis zu 12 Monaten.

  1. Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wenn du die Hälfte deiner Ausbildung bereits geschafft hast, was normalerweise mit der Zwischenprüfung zusammenhängt, besteht ebenfalls die Möglichkeit deine Ausbildungszeit noch zu verkürzen. Das hängt allerdings von deinen Leistungen in der Berufsschule und in deinem Ausbildungsbetrieb ab. Ist dein Notendurchschnitt vom letzten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49 und wird deine praktische Leistung auf der Arbeit ebenfalls besser als 2,49 bewertet, dann besteht für dich die Möglichkeit, dich über einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, vorzeitig für die Abschlussprüfung zulassen zu können (§45 BBiG). Wirst du tatsächlich vorzeitig zu der Abschlussprüfung zugelassen, endet deine Ausbildungszeit automatisch mit dem Abschluss der Prüfung.

  1. Teilzeitberufsausbildung

Diese Option betrifft nur diejenigen unter euch, die schon ein eigenes Kind oder einen Angehörigen während ihrer Ausbildung pflegen und betreuen müssen. Nach dem Gesetz (§8 BBiG) kann hier die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit auf bis zu mindestens 25 Stunden pro Woche gekürzt werden. Die gesamte Ausbildungsdauer wird dadurch allerdings nicht verkürzt oder verlängert.

Mindestausbildungszeiten

Falls du also nun eine oder sogar mehrere der Voraussetzungen erfüllen solltest, bestehen trotzdem Mindestzeiten, wie lange deine Ausbildung definitiv dauern wird.

  • Ausbildungsdauer 3,5 Jahre verkürzt sich auf 2 Jahre
  • Ausbildungsdauer 3 Jahre verkürzt sich auf 1,5 Jahre
  • Ausbildungsdauer 2 Jahre verkürzt sich auf 1 Jahr

 

Die Verkürzung beantragen

Um deine Ausbildungszeit verkürzen zu lassen, musst du diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständigen Stellen sind übrigens sämtliche Kammern, wie z.B. die Handwerkskammer (HWK), die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Landwirtschaftskammer. Die Beantragung muss entweder schon vor bzw. zu deinem Ausbildungsbeginn oder bis spätestens einem Jahr vor deinem Ausbildungsende gestellt werden. Natürlich muss auch dein Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein, dass du deine Ausbildung verkürzen willst. Falls du noch nicht volljährig sein solltest, muss zusätzlich dein Erziehungsberechtigter mit auf dem Antrag unterzeichnen.

Wichtige Fristen

Wie fast überall im Leben, gibt es auch hier Fristen die du beachten musst. Für die jeweils folgende Abschlussprüfung im Sommer ist der 20. November die Frist zu Beantragung der Verkürzung und für die jeweils folgende Winterprüfung der 20. Mai. Außerdem musst du darauf achten, dass die jeweilige Verkürzung auch in deinem Ausbildungsvertag abgeändert wird, sofern es notwendig ist.

Du erfüllst mindestens eine dieser Voraussetzungen? Dann informiere dich doch einfach bei deinem Ausbildungsbetrieb, bei der zuständigen Kammer (Internet) oder in deiner Berufsschule. Leider hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Verkürzung, wenn du allerdings eine der Voraussetzungen erfüllst, sollten deine Chancen nicht schlecht stehen. Du musst aber darauf achten, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten, um die exakten Informationen und Voraussetzungen zu erfahren.

Hast du es nun geschafft, dass deine Ausbildungszeit verkürzt wird, dann freut mich das natürlich für dich! Genieße es, wenn du deine Ausbildung in der Tasche hast und endlich voll in der Arbeitswelt angekommen bist. Für alle anderen von euch, bei denen die Ausbildung nicht verkürzt werden kann, sei gesagt, genießt es auch! Denn die Ausbildungszeit geht viel schneller vorüber, als man es erwartet und dann stellt man sich vielleicht auch doch die Frage, ob es in der Ausbildung nicht eigentlich ganz schön war.

Weitere Informationen rund um das Thema „Ausbildung verkürzen? So geht´s!“ findest du auf dieser Seite: https://www.azubi.de/beruf/tipps/ausbildung-verkuerzen

 

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