Azubi Manni muss in letzter Zeit oft Überstunden leisten. Da seine Freizeit erheblich darunter leidet, findet er das gar nicht gut. Jetzt möchte er sich über die Rechtsgrundlage informieren. Das Good-Karma-Lama klärt ihn über die Gesetzesgrundlage sowie alle relevanten Ausnahmen auf.
Wie viele Stunden dürfen Azubis laut Arbeitsrecht über die normalen Arbeitszeiten hinaus arbeiten?
Laut § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) dürfen minderjährige Azubis nur bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, Überstunden machen. Zudem müssen Heranwachsende laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung für geleistete Überstunden innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich erhalten. Generell sind Überstunden in der Ausbildung gar nicht vorgesehen. Minderjährige müssen sich an ein Tageslimit von 8 Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In solchen Situationen muss ein Freizeitausgleich noch in der gleichen Woche erfolgen. Eine weitere Ausnahme besteht darin, dass ein Azubi unter 18 Überstunden machen darf, wenn ein Feiertag bevorsteht und er durch die vorher geleistete Arbeitszeit noch einen weiteren Tag freinehmen möchte. Dieser Tag muss jedoch in einem Zeitraum von fünf Wochen freigenommen werden. Außerdem ist diese Handhabung nur gestattet, wenn mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen liegen.
Bei volljährigen Azubis ist der gesetzliche Umfang im Arbeitszeitgesetz geregelt. Denn diese können andere Arbeitszeiten haben. Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf i. d. R. nicht länger als 8 Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit auch auf 10 Stunden heraufgesetzt werden.
Was tun bei Überstunden?
Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Azubi bei Überstunden vor, findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung. Gemäß § 17 ist die über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Oft können Azubis Überstunden laut Arbeitsrecht sogar noch nach Ausbildungsende geltend machen. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, solltest du Folgendes beachten:
TIPP: Schreibe dir immer genau auf, an welchem Tag, wie lange und weshalb du Überstunden aufgebaut hast. Viele Arbeitgeber haben die Mehrarbeit ihrer Azubis nicht im Blick. Hab also keine Angst Überstunden bei deinem Ausbilder anzusprechen. Denn dieser ist sogar verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Mehrarbeit muss in jedem Fall den Ausbildungsinhalten entsprechen. Andernfalls musst du die geforderten Überstunden nicht leisten. Prinzipiell sind Azubis gar nicht verpflichtet, Überstunden zu machen. Dies sollte also immer auf freiwilliger Basis geschehen und von deinem Ausbilder überwacht werden.