Nebenjob während der Ausbildung: Das solltest du wissen!

Manni möchte sich neben der Ausbildung etwas dazuverdienen und sein Gehalt etwas aufstocken. Vor Aufnahme eines Nebenjobs muss er sich allerdings noch über Rechtliches informieren. Das Good-Karma-Lama sagt ihm, worauf er achten muss.

 

Was ist überhaupt ein Nebenjob?

Ein Nebenjob ist eine berufliche Tätigkeit, die Arbeitnehmer parallel zum Hauptberuf ausüben. I. d. R. handelt es sich dabei um geringfügige Beschäftigungen auf 450-Euro-Basis, auch Minijob genannt. Auch Azubis in einer dualen oder schulischen Ausbildung können einen Nebenjob aufnehmen.

 

Auf Folgendes kann sich dein Zusatzverdienst auswirken:

Wird die Verdienstgrenze von 450,00 € monatlich überschritten, zahlst du zusätzliche Steuern.

Zudem kann der Lohn deines Nebenjobs das BAföG beeinflussen, wenn dieser über 450,00 € liegt. Dann erhältst du nämlich nicht denselben BAföG-Betrag wie vor Aufnahme deiner Nebentätigkeit.

Der Zusatzverdienst kann sich aber auch auf die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auswirken. Wenn du BAB beziehst, wird ein Freibetrag von 255,00 € netto auf deinen Minijob angerechnet. In diesem Fall solltest du unbedingt prüfen, ob sich ein Nebenjob überhaupt noch lohnt.

Wenn du noch zuhause bei deinen Eltern wohnst, wird dir das Kindergeld auch mit einem Nebenjob während der Ausbildung komplett angerechnet. Dies liegt daran, dass du immer noch als Kind eingestuft wirst.

 

Nebenjob und Ausbildung in Einklang bringen

Deine Ausbildung nimmt bereits viel Zeit in Anspruch. Besonders die Berufsschule erfordert viel Vor- und Nachbereitung. Zudem haben deine Arbeit im Betrieb und die Berufsschule feste Zeiten, an die du gebunden bist. Stell dir deshalb bitte vor Aufnahme deines Nebenjobs die Frage, ob du körperlich und organisatorisch gesehen beides unter einen Hut bekommst. Sei in jedem Fall ehrlich zu dir selbst und versuche niemandem etwas zu beweisen. Zudem gilt immer: Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung hat immer höchste Priorität!

 

Wann ist ein Nebenjob in der Ausbildung erlaubt?

Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt. Auf jeden Fall muss die Ausbildungsstätte vorab informiert werden. Diese kann seine Zustimmung jedoch in folgenden Fällen verweigern:

  • Dein Ausbildungserfolg ist gefährdet, weil sich der Nebenjob negativ auf deine Leistungsfähigkeit auswirkt oder der Nebenjob findet bei der Konkurrenz statt. In diesem Fall findet das „Wettbewerbsverbot“ Anwendung.
  • Hat man im Ausbildungsbetrieb Urlaub, muss auch der Nebenjob ruhen. Denn laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. Mit anderen Worten: Du sollst dich während der gesamten Urlaubsdauer erholen!

 

Wie viel dürfen Azubis im Nebenjob arbeiten?

Wie viel man im Nebenjob arbeiten darf, hängt davon ab, wie viel man im Ausbildungsbetrieb arbeitet. Die gesetzlichen Zeitgrenzen beziehen sich nämlich auf alle Beschäftigungsverhältnisse eines Arbeitnehmers. So dürfen minderjährige Azubis insgesamt höchstens 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich und an 5 Wochentagen arbeiten. Bei Volljährigen sind bis zu 48 Wochenstunden und 6 Arbeitstage pro Woche erlaubt. Allerdings gibt es dazu eine Reihe von Ausnahmen, welche gesetzlich geregelt sind.

 

Den Spaßfaktor nicht vergessen

Such dir einen Nebenjob, der dir Spaß macht. Natürlich geht es in erster Linie darum, mehr Geld zu verdienen. Überarbeite dich aber nicht bei einer Stelle, die dir keinen Spaß macht. Versuch deine Hobbys mit deinem Nebenjob zu verbinden.

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