Die Interessenvertretung für Azubis: Alle Infos zur JAV

In Mannis Betrieb steht bald die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung bevor. Da das sein erster Wahlgang ist, möchte er sich vorab optimal vorbereiten und ausführlich über das Thema informieren. Was Manni alles dazu wissen muss, sagt ihm das Good-Karma-Lama.

Die wichtigsten Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz: JAV) gibt es in Unternehmen, in denen mindestens fünf Arbeitnehmer/-innen angestellt sind, die folgenden Personengruppen angehören: Jugendliche unter 18 Jahren, junge Erwachsene unter 25 Jahren, Azubis, Praktikanten und Werkstudenten.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass es im Unternehmen bereits einen Betriebsrat gibt. Wenn all jene Punkte erfüllt sind, kann gemäß Betriebsverfassungsgesetz eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden.

Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Voraussetzungen für die eigene Aufstellung als wählbares Mitglied sind, dass du zum Zeitpunkt der Wahl unter 25 Jahre alt und nicht Mitglied im Betriebsrat bist. Die Wahlen selbst finden alle zwei Jahre zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt statt, meistens im Herbst. Wer gewählt wurde, bleibt auch für zwei Jahre im Amt, unabhängig von der Altersgrenze.

Die Aufgaben als Jugend- und Auszubildendenvertretung

Als Vertreter überprüfst du, ob alle Gesetze, Tarifverträge und andere Regelungen, welche Jugendliche betreffen, eingehalten werden. Du achtest auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern während der Ausbildung und kümmerst dich um eine gelungene Integration von Azubis mit ausländischen Wurzeln. Zudem hast du immer ein offenes Ohr für die Angelegenheiten der Azubis, Praktikanten und Werkstudenten im Rahmen deiner Sprechstunden und leitest diese an den Betriebsrat weiter. Du beantragst Maßnahmen beim Betriebsrat, nimmst an Betriebs- und Personalversammlungen teil und hast ein Stimmrecht. Zu deinen Aufgaben gehören ebenfalls die Organisation der JAV und die Teilnahme an Besprechungen mit Vorgesetzten und dem Betriebsrat.

Persönliche Voraussetzungen für die Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertretung

Als Vertreter musst du offen und kommunikationsstark sein. Zudem solltest du ein gewisses Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick besitzen. Solltest du in manchen Punkten noch etwas Übung brauchen, kannst du auch an Schulungen und Seminaren für die JAV teilnehmen. Die Kosten für diese Weiterbildungen trägt übrigens dein Arbeitgeber.

Wenn du es jetzt noch genauer wissen möchtest, dann kannst du dich auf der folgenden Seite auch mit einem Video informieren oder sogar ein Seminar belegen. https://www.waf-seminar.de/jugendvertretung-jav Falls du echtes Interesse daran hast, dann frag doch mal bei deinem Betrieb nach. Vielleicht bezahlt er dir ja die Teilnahme.

Schreibe einen Kommentar

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.