Endlich hat Leon Rückmeldungen auf seine Bewerbungen erhalten und hatte auch schon die ersten Vorstellungsgespräche. Die Termine sind gut gelaufen und er konnte alle Fragen beantworten, doch ein besonderes Anliegen eines Ansprechpartners hat ihn ein wenig verwundert. „Hast du denn schon eine Erstuntersuchung durchführen lassen?“ Bitte was? Eine Untersuchung? „Ich möchte doch nur einen Ausbildungsplatz!?“ Das Good-Karma-Lama hat wie immer alle nötigen Informationen für dich, wenn das Thema Gesundheits-Check auch bei deinem Vorstellungsgespräch zur Sprache kommt.
Warum eine Untersuchung?
Natürlich fragst du dich, wieso du denn eine sogenannte Erstuntersuchung benötigst, um deine Ausbildung beginnen zu können. Allerdings verlangen Arbeitgeber diesen Test nicht einfach nur aus Spaß, sondern diese Untersuchung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben! Nach dem § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), ist eine ärztliche Untersuchung für alle minderjährigen Berufseinsteiger zwingend erforderlich. Nach der überstandenen Untersuchung erhältst du von deinem Arzt eine Bescheinigung, die du bei deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb vorlegen musst. Darin wird nur beschrieben, ob es Tätigkeiten gibt, die deiner Gesundheit oder deiner körperlichen Entwicklung generell schaden könnten. Es werden keine genauen Details zu deinem gesundheitlichen Zustand gemacht – ärztliche Schweigepflicht und so.
Was wird untersucht?
Wer sich jetzt denkt, „Oh nein, bitte keine Untersuchung! Ich hasse doch Arztbesuche…!“, der kann sich direkt wieder beruhigen. Die Erstuntersuchung kann nämlich einfach beim eigenen Hausarzt durchgeführt werden und ist kostenlos für dich. Bei der Untersuchung wird dann geprüft, ob du grundsätzlich gesundheitlich für die Berufsausbildung geeignet bist. Dazu gehören ganz allgemeine Tests, wie z.B. die Messung des Blutdrucks, das Abhören von Herz und Lunge und das Testen von Hör- und Sehvermögen. Zusätzlich werden noch deine Größe und dein Gewicht gemessen, dein Körperbau und deine Reflexe geprüft und du musst eine Urinprobe abgegeben. Das hört sich jetzt vielleicht alles nach sehr viel Aufwand und Zeit an, doch die gesamte Untersuchung dauert nur ca. 30-45 Minuten. Dein Arzt wird dir eventuell auch noch ein paar Fragen zu deinem allgemeinen Gesundheitszustand stellen und wissen wollen, ob du denn irgendwelche Beeinträchtigungen oder Allergien hast.
Wann muss die Untersuchung gemacht werden?
Bevor es zu der Erstuntersuchung kommt, musst du natürlich erst mal einen Termin mit deinem Arzt vereinbaren. Dabei musst du aber darauf achten, dass der Termin nicht zu früh, aber auch nicht zu knapp vor dem Ausbildungsbeginn ist, denn: Die Bescheinigung, die du vom Arzt erhältst, darf maximal 14 Monate alt sein, wenn du mit der Ausbildung beginnst! Aber du solltest eben auch nicht zu lange deine Untersuchung vor dir herschieben, denn ohne Bescheinigung keine Ausbildung! Damit du rechtzeitig deinen Termin erledigen kannst, solltest du dich auf jeden Fall schon mal vorab um einen Untersuchungsberechtigungsschein kümmern. Diesen Erhebungsbogen bekommst du ganz einfach auf dem Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro deiner Stadt bzw. Gemeinde, wenn du deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegst. Den Schein musst du dann vor der Untersuchung zusammen mit einem Erziehungsberechtigten ausfüllen und mit zum Termin nehmen.
Untersuchung für Volljährige?
Du bist schon 18 Jahre alt und fragst dich gerade, ob dich diese Untersuchungen auch betreffen? Also grundsätzlich ist es so, dass es für volljährige Azubis keine generelle Pflicht gibt, zum Ausbildungsbeginn eine Erstuntersuchung vorzulegen. Dennoch kann der Ausbildungsbetrieb von dir verlangen, dass du eine durchführen lässt. Dies macht er in der Regel, um dich und sich selbst davor zu schützen, dass du Tätigkeiten ausführst, die deine Gesundheit beeinträchtigen. In einigen Berufen oder Branchen ist ein Gesundheits-Check sogar gesetzliche Vorschrift. So müssen sich z.B. Piloten, Mediziner oder sämtliche Arbeiter in der Lebensmittel- oder Pharmaziebranche vor Arbeitsaufnahme bzw. Ausbildungsbeginn untersuchen lassen.
Nachuntersuchung
Du hast nun vor deiner Ausbildung, natürlich rechtzeitig, die Erstuntersuchung erledigt, in deinem Ausbildungsbetrieb begonnen und schon kommt die nächste Untersuchung auf dich zu. Etwa ein Jahr, nachdem du mit der Ausbildung gestartet hast, musst du, falls du nicht zwischenzeitlich volljährig wurdest, eine Nachuntersuchung durchführen lassen. Auch diese ist gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht (§33 JArbSchG)! Die Nachuntersuchung muss innerhalb der letzten 3 Monate deines 1. Lehrjahres stattfinden und ebenfalls wieder deinem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden. Dein Arbeitgeber sollte dich deshalb auch rechtzeitig daran erinnern. Du musst diese Nachuntersuchung auf jeden Fall pünktlich durchführen lassen, denn wenn du 14 Monate nach deinem Ausbildungsbeginn keine Bescheinigung vorlegen kannst, darf dich dein Betrieb nicht weiterbeschäftigen.
Wenn also auch du für deine Ausbildung eine Erstuntersuchung durchführen lassen musst, dann bist du jetzt perfekt darüber informiert. Denk daran dich rechtzeitig untersuchen zu lassen und die Bescheinigung deinem zukünftigen Arbeitgeber vorzulegen. Außerdem musst du es auch mal so sehen, du erhältst einen kostenlosen „Rundum-Check“ und dadurch weißt du, ob du fit bist. Denn auch wenn du vielleicht keine Lust auf die Untersuchung hast, musst du immer bedenken, dass deine Gesundheit das Allerwichtigste ist.
Willst du dich noch mehr mit diesem Thema beschäftigen? Dann schau doch einfach mal auf diese Seite: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/erstuntersuchung/