Finanzen

Diese Sammlung von hilfreichen Tipps und Tricks für Auszubildende aller Berufe wird ständig erweitert. Entsprechend den Erfahrungen, die unsere Protagonisten Marie und Manni auf der Such nach einer Ausbildungsstelle und anschließend im Rahmen ihrer Ausbildung machen, wird auch die Liste der Tipps und Informationen immer länger. Schau also gelegentlich wieder vorbei – oder abonniere die Feeds von Manni und/oder Marie, um auf dem Laufenden zu bleiben.

 

 

Steuerpflicht

Grundsätzlich sind alle Bundesbürger steuerpflichtig. Eine eigene Steuernummer bekommt man in Deutschland sogar sehr schnell nach der Geburt zugeteilt. Damit bist Du beim Finanzamt also auch lange bevor Du Deinen ersten Euro verdient hast, als zukünftiger „Kunde“ registriert.

Im Ausbildungsvertrag wird grundsätzlich das Brutto-Gehalt angegeben. Davon gehen dann noch Sozialabgaben und eventuell Steuern ab. Ob und wie viel Steuern abgezogen werden, hängt von der Höhe des Bruttogehaltes und Deiner Lebenssituation ab.

Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Deiner Steuerklasse. Bist Du ledig und kinderlos, dann fällst Du beispielsweise in Steuerklasse I und kannst monatlich ca. 950 Euro steuerfrei verdienen. Allerdings müssen bei der Berechnung des monatlichen Durchschnittsverdienstes auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Die Steuer berechnet sich nämlich nach dem Jahreseinkommen und die Grenze für die Steuerfreiheit beträgt dort aktuell 11.355 Euro in Steuerklasse I.
Kümmern musst Du Dich übrigens nicht um den Lohnsteuerabzug. Dieser wird automatisch von Deinem Arbeitgeber berechnet und an das Finanzamt überwiesen.

Kirchensteuer

Kirchensteuer musst Du bezahlen, wenn Du einer Konfession (z.B. katholisch oder evangelisch) angehörst. Dies ist dann beim Finanzamt hinterlegt. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber automatisch berechnet und abgeführt. Auf Deinem Lohn- oder Gehaltszettel wird die separat ausgewiesen.

Die Kirchensteuer wird auf Länderebene geregelt. Berechnet wird sie nach der Lohnsteuer die Du bezahlen musst, nicht nach dem Bruttogehalt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 % der Lohnsteuer, in den anderen Bundesländern sind es 9 % der Lohnsteuer, die obendrauf kommen. Wenn Du keiner Kirche angehörst, wird auch keine Kirchensteuer abgezogen.

Solidaritätszuschlag

Auch der Solidaritätszuschlag wird anhand der zuvor kalkulierten Lohnsteuer errechnet und beträgt maximal 5,5 % dieses Betrages. Wenn Du keine oder weniger als 972 Euro Lohnsteuer zahlst, dann musst Du auch keinen Solidaritätszuschlag berappen. Das entspricht in Steuerklasse I immerhin rund 1.400 Euro Bruttolohn im Monat, was für ein Auszubildendengehalt schon ziemlich hoch ist. Danach steigt der Solidaritätszuschlag stufenweise an.

 

Sozialabgaben

Auszubildende sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Von der Ausbildungsvergütung werden daher Sozialabgaben durch den Arbeitgeber abgeführt. Zu diesen Sozialabgaben gehören die Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Diese summieren sich zu ca. 40% Deiner Brutto-Ausbildungsvergütung auf. Davon trägt allerdings die Hälfte der Arbeitgeber. Von Deinem Brutto-Gehalt werden Dir daher nur etwa 20% Sozialabgaben abgezogen.

Dein Arbeitgeber überweist den entsprechenden Betrag direkt an Deine Krankenkasse, die dann wiederum den jeweiligen Anteil an die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) weiterleitet.

Rentenversicherung

Alle sozialversicherungspflichten Arbeitnehmer in Deutschland zahlen in die Deutsche Rentenversicherung ein. Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt momentan (2018) 18,6 % der Ausbildungsbruttovergütung. Die Zahlungen teilen sich Azubi und Arbeitgeber. D.h. es werden Dir 9,3 % der Bruttogehaltes abgezogen und in die Rentenkasse einbezahlt.
Die Anmeldung bei der Rentenkasse nimmt Dein Arbeitgeber automatisch vor. Du bekommst dann einen Sozialversicherungsausweis per Post zugeschickt. Darauf ist dann auch Deine Rentenversicherungsnummer abgedruckt. Hast Du vor Deiner Ausbildung schon einmal gearbeitet, dann hast Du bereits einen Sozialversicherungsausweis und musst diesen Deinem Arbeitgeber vorlegen.

Krankenversicherung

Als Auszubildender brauchst Du eine eigene Krankenversicherung. Vermutlich warst Du bisher über Deine Eltern familienversichert. Diese Familienversicherung erlischt für Dich mit Deinem Ausbildungsbeginn. Du kannst die Krankenkasse frei wählen, musst Dich dafür aber innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn bei einer Krankenversicherung anmelden. Versäumst Du diese Pflicht, dann muss Dich Dein Aubildungsbetrieb bei der Krankenkasse weiterversichern, bei der Du bisher familienversichert warst.

Wenn Du krank wirst, zahlt Dir Dein Arbeitgeber zunächst Dein volles Gehalt fort. Ab der 7. Woche geht die Leistungspflicht aber auf die Krankenversicherung über und verringert sich gleichzeitig. Neben diesem Krankengeld ab der 7.Woche tritt die Krankenversicherung auch für Behandlungs- und Krankenhauskosten sowie Medikamente ein.

Der Beitrag zur Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit (2018) 14,6% von der Brutto-Ausbildungsvergütung, egal, bei welcher Krankenkasse du dich versicherst. Du musst die Hälfte von 14,6% zahlen plus einen zusätzlichen Eigenanteil von 1,0%, also zusammen 8,3%.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich in der Regel in einigen Details. Hier lohnt es sich durchaus, mal einen Vergleich zu machen. Je besser Du Deinen Lebensstil und Deine Ansprüche (z.B. an bestimmte Behandlungsmethoden wie Homöopathie oder Osteopathie) kennst, desto eher findest Du eine Krankenkasse, die für Dich die genau richtigen Leistungen anbietet.

Wenn du bis zu deiner Ausbildung über deine Eltern privat krankenversichert warst, kann es sinnvoll sein, diese Privatversicherung auf Anwartschaft zu setzen.

Pflegeversicherung

Auch bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Sie soll eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter finanziell absichern. Die Anmeldung zur Pflegeversicherung erfolgt wieder automatisch, sodass Du Dich um nichts kümmern musst.

Aktuell (2018) beträgt der Beitragssatz 2,55% der Bruttoausbildungsvergütung. Auch hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Aufwendungen, weshalb Dir 1,275% vom Bruttolohn abgezogen werden.

Wenn Du älter als 22 Jahre bist und keine Kinder hast, dann erhöht sich der Beitrag auf 2,8% der Bruttoausbildungsvergütung, bzw. Dein Abzug steigt auf 1,4%.

Arbeitslosenversicherung

Solltest Du irgendwann einmal arbeitslos werden, dann bekommst Du Arbeitslosengeld. Dieses richtet sich nach Deinem Gehalt, dass Du davor verdient hast. Die Kasse, aus der das Arbeitslosengeld bezahlt wird, wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gespeist. Daher bist Du verpflichtet, in diese Kasse einzuzahlen. Auch Kurzarbeitergeld wird übrigens aus diesem Topf bezahlt, aber das ist ein anderes Thema.

Den Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbst Du übrigens erst, wenn Du mindestens 12 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber übrigens – das hast Du sicherlich schon geahnt – automatisch berechnet und eingezahlt. Der Beitrag beträgt aktuell (2018) 3% der Brutto-Ausbildungsvergütung. Der Arbeitgeber muss wieder die Hälfte übernehmen, wodurch Dir lediglich 1,5% für die Arbeitslosenversicherung vom Gehalt abgezogen werden müssen.